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Unterlassene Hilfeleistung

Wann ist Hilfeleistung erforderlich und zumutbar?

Im Video genannt: § 323c StGB

Zurueck: Strafbarer Vollrausch
RechtsgebietStrafrecht BT 1 - Nichtvermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge7
Vorschriften§ 323c StGB

Streitstand

Ist Hilfe unzumutbar, wenn sie den Helfer selbst belastet?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung haelt Hilfe auch dem Unfallverursacher zumutbar, weil das Lebensinteresse des Verletzten Vorrang hat und die Selbstbelastung durch Beweisverwertungsschranken abgefedert wird. Die Grenze liegt bei erheblichen eigenen Gefahren. Allein die Angst vor Strafverfolgung entlastet nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht die Hilfe als unzumutbar an, soweit sie zwangslaeufig zur Selbstbelastung fuehrt, weil nemo tenetur auch materiell wirke.

Praktisch wird der Streit: Der betrunkene Unfallfahrer, der den Verletzten liegen laesst, ist nur nach der herrschenden Ansicht aus § 323c StGB strafbar.

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