Wie wird die Rauschtat in den Tatbestand des § 323a StGB eingebaut?
Im Video genannt: § 323a StGB
Ist die actio libera in causa neben § 323a StGB anerkannt?
herrschende Meinung Die Rechtsprechung lehnt die actio libera in causa bei Verkehrsdelikten ueberwiegend ab und loest die Faelle ueber § 323a StGB, weil das Koinzidenzprinzip die Schuldfaehigkeit im Tatzeitpunkt verlangt. Die Rauschtat ist blosse objektive Bedingung der Strafbarkeit. Damit bleibt der Strafrahmen auf den des Rauschdelikts begrenzt.
Gegenansicht Die Vertreter des Tatbestands- oder Ausnahmemodells halten die actio libera in causa fuer zulaessig, weil der Taeter sich selbst als Werkzeug einsetze.
Praktisch wird der Streit: Bei gezieltem Trinken vor einer geplanten Fahrt entscheidet der Streit, ob nach § 316 StGB oder nach § 323a StGB bestraft wird.
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