Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Strafbarer Vollrausch

Wie wird die Rauschtat in den Tatbestand des § 323a StGB eingebaut?

Im Video genannt: § 323a StGB

Zurueck: Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortWeiter: Unterlassene Hilfeleistung
RechtsgebietStrafrecht BT 1 - Nichtvermoegensdelikte
LernabschnittLerneinheit 5
Folge6
Vorschriften§ 323a StGB

Streitstand

Ist die actio libera in causa neben § 323a StGB anerkannt?

herrschende Meinung Die Rechtsprechung lehnt die actio libera in causa bei Verkehrsdelikten ueberwiegend ab und loest die Faelle ueber § 323a StGB, weil das Koinzidenzprinzip die Schuldfaehigkeit im Tatzeitpunkt verlangt. Die Rauschtat ist blosse objektive Bedingung der Strafbarkeit. Damit bleibt der Strafrahmen auf den des Rauschdelikts begrenzt.

Gegenansicht Die Vertreter des Tatbestands- oder Ausnahmemodells halten die actio libera in causa fuer zulaessig, weil der Taeter sich selbst als Werkzeug einsetze.

Praktisch wird der Streit: Bei gezieltem Trinken vor einer geplanten Fahrt entscheidet der Streit, ob nach § 316 StGB oder nach § 323a StGB bestraft wird.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.