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Besondere persoenliche Merkmale

Wie wirkt § 28 StGB auf den Strafrahmen des Teilnehmers?

Im Video genannt: § 28 StGB, § 29 StGB

Zurueck: Versuchte Anstiftung und Verbrechensverabredun
RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 7
Folge9
Vorschriften§ 28 StGB, § 29 StGB

Streitstand

Sind Mordmerkmale tatbezogen oder besondere persoenliche Merkmale?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung ordnet taeterbezogene Mordmerkmale wie Habgier oder niedrige Beweggruende als besondere persoenliche Merkmale ein und wendet § 28 StGB an, waehrend tatbezogene Merkmale wie Heimtuecke akzessorisch zugerechnet werden. Tragendes Argument ist der Charakter der Merkmale als Ausdruck persoenlicher Gesinnung. Der Strafrahmen des Teilnehmers verschiebt sich entsprechend.

Gegenansicht Eine Gegenansicht behandelt alle Mordmerkmale als tatbezogen und lehnt die Anwendung des § 28 StGB ab, weil der Mord ein eigenstaendiger Tatbestand mit einheitlichem Unrechtsgehalt sei.

Praktisch wird der Streit: Stiftet ein Nichthabgieriger einen habgierigen Taeter an, entscheidet der Streit ueber die Strafrahmenverschiebung.

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