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Versuchte Anstiftung und Verbrechensverabredung

Welche Vorbereitungshandlungen erfasst § 30 StGB?

Im Video genannt: § 30 StGB, § 26 StGB

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RechtsgebietStrafrecht AT
LernabschnittLerneinheit 7
Folge8
Vorschriften§ 30 StGB, § 26 StGB

Streitstand

Erfasst § 30 StGB auch die verabredete, bloss untaugliche Verbrechensbegehung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht die Strafbarkeit auch bei objektiv untauglichem Vorhaben, sofern die Beteiligten ernsthaft eine Verbrechensbegehung wollten. Tragendes Argument ist, dass § 30 StGB die gesteigerte Gefaehrlichkeit der Bindung an einen Verbrechensplan erfasst. Erforderlich bleibt eine hinreichend konkretisierte Tat.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt eine objektiv taugliche Tat, weil die Vorverlagerung der Strafbarkeit sonst zur Gesinnungsstrafe werde.

Praktisch wird der Streit: Verabreden Beteiligte einen von vornherein unmoeglichen Raub, trennt der Streit Strafbarkeit von Straflosigkeit.

Schritt 1 von 8
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