Welche Ueberschreitungen der Notwehr entschuldigt § 33 StGB?
Im Video genannt: § 33 StGB, § 32 StGB
Erfasst § 33 StGB auch den extensiven Notwehrexzess?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung beschraenkt § 33 StGB auf den intensiven Exzess, also die zu scharfe Verteidigung bei bestehender Notwehrlage. Tragendes Argument ist der Wortlaut, der eine Ueberschreitung der Grenzen der Notwehr und damit eine Notwehrlage voraussetzt. Fehlt die Lage, bleibt nur der Irrtumsweg.
Gegenansicht Eine Gegenansicht erstreckt die Norm auf den extensiven Exzess, weil die asthenische Erregung den Schuldvorwurf in beiden Konstellationen gleichermassen mindert.
Praktisch wird der Streit: Schlaegt der Verteidiger aus Angst noch auf den schon fluechtenden Angreifer ein, entscheidet der Streit ueber Entschuldigung oder Strafbarkeit.
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