Wie rechnet man den Erfolg zu, wenn erst beide Beitraege zusammen wirken?
Im Video genannt: § 212 StGB, § 222 StGB
Ist der Erfolg bei kumulativer Kausalitaet objektiv zurechenbar?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht die Kausalitaet beider Beitraege, weil keiner hinweggedacht werden kann, prueft die Zurechnung aber gesondert. Tragendes Argument ist, dass das Zusammenwirken fuer den Einzelnen oft ausserhalb des beherrschbaren Risikos liegt. Fehlt die Beherrschbarkeit, bleibt nur Versuch oder Fahrlaessigkeit.
Gegenansicht Eine Gegenansicht rechnet den Erfolg stets zu, weil jeder Beitrag eine rechtlich missbilligte Gefahr setze und die Mitwirkung Dritter das geschaffene Risiko nicht entlaste.
Praktisch wird der Streit: Geben zwei Taeter je eine halbe, erst zusammen toedliche Dosis, trennt sich die Haftung zwischen Versuch und vollendeter Tat.
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