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Internationale Zustaendigkeit und lex fori

Wann ist ein deutsches Gericht international zustaendig und welches Verfahrensrecht gilt?

Im Video genannt: Art. 4 Bruessel Ia, Art. 7 Bruessel Ia, § 293 ZPO

Zurueck: Deliktsstatut nach Rom II
RechtsgebietIPR
LernabschnittLerneinheit 1
Folge8
VorschriftenArt. 4 Bruessel Ia, Art. 7 Bruessel Ia, § 293 ZPO

Streitstand

Ist auslaendisches Recht Tat- oder Rechtsfrage?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung behandelt auslaendisches Recht als Recht, das das Gericht nach § 293 ZPO von Amts wegen zu ermitteln hat, erlaubt dabei aber die Mitwirkung der Parteien und eine Beweisaufnahme ueber seinen Inhalt. Tragend ist, dass die Anwendung der Kollisionsnorm zwingend ist und nicht von Parteivortrag abhaengt. Bleibt der Inhalt unaufklaerbar, wird hilfsweise auf verwandte Rechtsordnungen oder das eigene Recht zurueckgegriffen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht behandelt auslaendisches Recht als Tatsache, die die Parteien darlegen und beweisen muessen. Ihr Argument: das Gericht kann fremde Rechtsordnungen nicht kennen, und die Beibringungslast passt zum Zivilprozess.

Praktisch wird der Streit: Legt keine Partei den Inhalt des auslaendischen Rechts dar, muss das Gericht nur nach der herrschenden Meinung selbst ermitteln.

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