Welches Recht gilt bei grenzueberschreitenden unerlaubten Handlungen?
Im Video genannt: Art. 4 Rom II, Art. 14 Rom II, Art. 17 Rom II
Was ist der Erfolgsort bei Distanzdelikten und Streudelikten?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung knuepft nach Art. 4 I Rom II allein an den Ort des unmittelbaren Schadenseintritts an und laesst Handlungsort und Folgeschadensort ausser Betracht. Tragend ist der Wortlaut, der den Erfolgsort ausdruecklich festlegt und ein Wahlrecht des Geschaedigten gerade ausschliesst. Bei Streudelikten fuehrt dies zur Mosaikbetrachtung je Marktort.
Gegenansicht Eine Gegenansicht will bei Persoenlichkeitsrechtsverletzungen am Schwerpunkt der Verletzung anknuepfen. Ihr Argument: die Mosaikbetrachtung zersplittert den Schutz und ist praktisch kaum durchfuehrbar.
Praktisch wird der Streit: Bei einer in mehreren Staaten abrufbaren Veroeffentlichung entscheidet dies, ob ein Recht oder mehrere Rechte gelten.
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