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Vertragsstatut nach Rom I und Rechtswahl

Nach welchem Recht bestimmt sich ein internationaler Vertrag?

Im Video genannt: Art. 3 Rom I, Art. 4 Rom I, Art. 10 Rom I

Zurueck: Ordre public, Art. 21 Rom I und Art. 6 EGBGBWeiter: Verbraucherschutz im internationalen Vertragsr
RechtsgebietIPR
LernabschnittLerneinheit 1
Folge5
VorschriftenArt. 3 Rom I, Art. 4 Rom I, Art. 10 Rom I

Streitstand

Folgt aus einer Gerichtsstandsklausel eine Rechtswahl?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst eine stillschweigende Rechtswahl nach Art. 3 I Rom I nur zu, wenn sie sich eindeutig aus dem Vertrag oder den Umstaenden ergibt, und sieht in einer Gerichtsstandsvereinbarung lediglich ein Indiz. Tragend ist das Erfordernis der Eindeutigkeit, das blosse Vermutungen ausschliesst. Erst in Verbindung mit weiteren Umstaenden entsteht die erforderliche Gewissheit.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht in der Wahl eines ausschliesslichen Gerichtsstands regelmaessig auch die Wahl des dort geltenden Rechts. Ihr Argument: Parteien wollen typischerweise Gleichlauf von Forum und anwendbarem Recht.

Praktisch wird der Streit: Enthaelt ein Vertrag nur eine Gerichtsstandsklausel, gilt das Recht dieses Staates nur nach der Gegenansicht als gewaehlt.

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