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Sachnorm, Kollisionsnorm und Qualifikation

Wie ist ein Rechtsverhaeltnis fuer die Anknuepfung einzuordnen?

Im Video genannt: Art. 3 EGBGB, Art. 4 EGBGB

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RechtsgebietIPR
LernabschnittLerneinheit 1
Folge2
VorschriftenArt. 3 EGBGB, Art. 4 EGBGB

Streitstand

Nach welchem Recht erfolgt die Qualifikation?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung qualifiziert nach der lex fori, also nach dem Verstaendnis des eigenen Kollisionsrechts, und legt dessen Systembegriffe funktional und offen aus. Tragend ist, dass nur das eigene Kollisionsrecht ueber die Reichweite seiner Anknuepfungsbegriffe entscheiden kann. Die funktionale Betrachtung ermoeglicht die Einordnung unbekannter auslaendischer Rechtsinstitute.

Gegenansicht Eine Gegenansicht qualifiziert nach der lex causae, also nach dem potenziell anwendbaren auslaendischen Recht. Ihr Argument: nur so wird das fremde Institut nach seinem eigenen Sinn erfasst und nicht verzerrt.

Praktisch wird der Streit: Bei einem auslaendischen Rechtsinstitut wie einem trust entscheidet die Qualifikation darueber, ob Erb-, Sachen- oder Vertragsstatut gilt.

Schritt 1 von 8
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