Welche Anforderungen stellt § 253 ZPO an Antrag und Sachverhalt?
Im Video genannt: § 253 ZPO, § 130 ZPO, § 308 ZPO
Ist ein unbezifferter Klageantrag zulaessig?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst beim Schmerzensgeld und vergleichbaren Ermessensbetraegen einen unbezifferten Antrag zu, wenn der Klaeger die Bemessungsgrundlagen darlegt und eine Groessenvorstellung angibt. Tragend ist, dass § 253 II Nr. 2 ZPO Bestimmtheit verlangt, die Hoehe aber von richterlichem Ermessen abhaengt und dem Klaeger kein Kostenrisiko aus einer Fehlschaetzung aufgebuerdet werden soll. Der Streitgegenstand bleibt durch die Groessenangabe begrenzt.
Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt stets eine Bezifferung. Ihr Argument: nur ein bestimmter Antrag erlaubt die Bestimmung von Streitwert, Rechtskraft und Vollstreckungsumfang.
Praktisch wird der Streit: Bei einer Schmerzensgeldklage ohne Betragsangabe ist die Klage nur nach der Gegenansicht unzulaessig.
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