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Allgemeiner und besonderer Gerichtsstand

Welche oertlichen Gerichtsstaende stehen dem Klaeger zur Wahl?

Im Video genannt: § 12 ZPO, § 13 ZPO, § 29 ZPO, § 32 ZPO

Zurueck: Sachliche Zustaendigkeit und StreitwertWeiter: Ausschliessliche Gerichtsstaende und Vereinbar
RechtsgebietZPO
LernabschnittLerneinheit 1
Folge4
Vorschriften§ 12 ZPO, § 13 ZPO, § 29 ZPO, § 32 ZPO

Streitstand

Darf das Gericht am Tatort auch konkurrierende Vertragsansprueche pruefen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung erlaubt dem nach § 32 ZPO zustaendigen Gericht die Pruefung des gesamten Streitgegenstands einschliesslich konkurrierender Vertragsansprueche, soweit sie denselben Lebenssachverhalt betreffen. Tragend ist der prozessuale Streitgegenstandsbegriff, der nach Antrag und Lebenssachverhalt bestimmt wird, nicht nach Anspruchsnormen. Eine Aufspaltung waere prozessunwirtschaftlich.

Gegenansicht Eine Gegenansicht beschraenkt die Zustaendigkeit auf die deliktischen Ansprueche. Ihr Argument: der besondere Gerichtsstand ist eine Ausnahme und darf nicht zur Zustaendigkeit fuer vertragliche Ansprueche fuehren.

Praktisch wird der Streit: Klagt der Geschaedigte am Unfallort auch aus Vertrag, ist dieser Teil nur nach der Gegenansicht unzulaessig.

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