Welche Grundsaetze steuern Stoffsammlung, Verhandlung und Entscheidung?
Im Video genannt: § 128 ZPO, § 139 ZPO, § 308 ZPO
Wie weit reicht die richterliche Hinweispflicht nach § 139 ZPO?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung verpflichtet das Gericht zu Hinweisen auf alle entscheidungsrelevanten Luecken und rechtlichen Gesichtspunkte, ohne damit die Beibringungslast zu verschieben. Tragend ist der Anspruch auf rechtliches Gehoer, der Ueberraschungsentscheidungen ausschliesst. Das Gericht darf jedoch nicht zur Aenderung des Streitstoffs oder zu neuen Antraegen raten.
Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht in § 139 ZPO eine blosse Verfahrensobliegenheit ohne Einfluss auf die Entscheidung. Ihr Argument: der Verhandlungsgrundsatz weist die Stoffsammlung allein den Parteien zu.
Praktisch wird der Streit: Hat das Gericht einen Hinweis unterlassen, fuehrt dies nur nach der herrschenden Meinung zu einem Verfahrensfehler in der Berufung.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.
Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.
Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:
Lieber mit meinem eigenen E-Mail-ProgrammIch melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.
Zum Briefcheck
Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.