Welche Fristen und Verfahrensbesonderheiten gelten im Kuendigungsschutzprozess?
Im Video genannt: § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 2 ArbGG, § 61 ArbGG
Erfasst die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG alle Unwirksamkeitsgruende?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung unterwirft nach § 4 Satz 1, § 7 KSchG alle Unwirksamkeitsgruende einer schriftlichen Kuendigung der Dreiwochenfrist, mit Ausnahme des Formmangels nach § 623 BGB. Tragend ist der Wortlaut und der Zweck schneller Rechtsklarheit ueber den Bestand des Arbeitsverhaeltnisses. Nach Fristablauf gilt die Kuendigung als von Anfang an wirksam.
Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt weitere schwere Maengel, etwa Sittenwidrigkeit oder fehlende Vertretungsmacht, von der Frist aus. Ihr Argument: eine Heilung besonders grober Verstoesse durch blossen Zeitablauf ist unangemessen.
Praktisch wird der Streit: Ruegt der Arbeitnehmer erst nach vier Wochen die fehlende Vollmacht des Kuendigenden, ist die Klage nur nach der Gegenansicht erfolgreich.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
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