Wann entsteht aus wiederholten Leistungen ein vertraglicher Anspruch?
Im Video genannt: § 151 BGB, § 611a BGB, § 242 BGB
Beruht die betriebliche Uebung auf Vertrag oder auf Vertrauenshaftung?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung nimmt einen durch schluessiges Verhalten geschlossenen Vertrag an: in der wiederholten vorbehaltlosen Leistung liegt ein Angebot, das der Arbeitnehmer nach § 151 BGB annimmt. Tragend ist, dass nur eine vertragliche Bindung die dauerhafte Anspruchsqualitaet und die Grenzen ihrer Beseitigung erklaert. Eine gegenlaeufige Uebung kann die Bindung daher nicht ohne Zustimmung beseitigen.
Gegenansicht Eine Gegenansicht stuetzt die Bindung auf Vertrauenshaftung aus § 242 BGB. Ihr Argument: dem Arbeitgeber fehlt oft jeder Erklaerungswille, so dass eine Vertragskonstruktion fiktiv bleibt.
Praktisch wird der Streit: Will der Arbeitgeber eine jahrelang gezahlte Gratifikation einstellen, braucht er nach der Vertragsloesung eine Aenderungskuendigung.
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