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Der Kaufmannsbegriff des HGB

Wer ist Kaufmann und welche Folgen hat die Eintragung im Handelsregister?

Im Video genannt: § 1 HGB, § 2 HGB, § 5 HGB, § 6 HGB

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RechtsgebietHandels- und Gesellschaftsrecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge1
Vorschriften§ 1 HGB, § 2 HGB, § 5 HGB, § 6 HGB

Streitstand

Gilt § 5 HGB auch zugunsten des eingetragenen Nichtkaufmanns?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst § 5 HGB nur den Einwand abschneiden, das eingetragene Gewerbe sei kein Handelsgewerbe, setzt aber den Betrieb eines Gewerbes voraus. Tragend ist der Wortlaut, der an ein betriebenes Gewerbe anknuepft, und der Zweck, den Rechtsverkehr von der Pruefung der Betriebsgroesse zu entlasten. Wer ueberhaupt kein Gewerbe betreibt, wird daher nicht zum Kaufmann.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst die Eintragung in Verbindung mit dem Rechtsschein nach § 242 BGB auch ohne Gewerbebetrieb genuegen. Ihr Argument: wer sich eintragen laesst, setzt den Rechtsschein selbst und muss sich daran festhalten lassen.

Praktisch wird der Streit: Bei einem eingetragenen Vermoegensverwalter, der kein Gewerbe betreibt, gelten Handelsbraeuche und § 377 HGB nur nach der Gegenansicht.

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