Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Gemeinschaftliches Testament und Wechselbezug

Wann sind Verfuegungen wechselbezueglich und wie wirkt die Bindung nach dem ersten Tod?

Im Video genannt: § 2265 BGB, § 2270 BGB, § 2271 BGB

Weiter: Erbvertrag: Bindung und Aufhebung
RechtsgebietErbrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge1
Vorschriften§ 2265 BGB, § 2270 BGB, § 2271 BGB

Streitstand

Kann der Ueberlebende die Bindung durch Ausschlagung beseitigen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Bindung nach § 2271 II 1 BGB entfallen, wenn der Ueberlebende das Zugewendete ausschlaegt, und zwar auch dann, wenn er gesetzlicher Erbe bleibt. Tragend ist der gesetzliche Mechanismus, der die Bindung an die Annahme des Vorteils koppelt. Wer den Vorteil nicht behaelt, muss auch nicht gebunden bleiben.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt zusaetzlich, dass der Ueberlebende auch den gesetzlichen Erbteil und Pflichtteil nicht beansprucht. Ihr Argument: sonst behaelt er wirtschaftlich einen Teil des Vorteils und nutzt die Ausschlagung nur zur Umgehung der Bindung.

Praktisch wird der Streit: Schlaegt der ueberlebende Ehegatte aus und verlangt den Pflichtteil, kann er neu testieren nur nach der herrschenden Meinung.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.