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Scheidungsvoraussetzungen und Trennungsjahr

Wann ist eine Ehe gescheitert und welche Rolle spielen die Vermutungen des § 1566 BGB?

Im Video genannt: § 1565 BGB, § 1566 BGB, § 1567 BGB

Weiter: Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB
RechtsgebietFamilienrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge1
Vorschriften§ 1565 BGB, § 1566 BGB, § 1567 BGB

Streitstand

Ist das Trennungsjahr bei § 1565 II BGB entbehrlich?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung verlangt fuer die Haertefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres eine unzumutbare Haerte, die gerade aus der Person des anderen Ehegatten folgt. Tragend ist der Schutzzweck der Wartefrist, die eine uebereilte Scheidung verhindern soll. Allgemeine Belastungen durch die Trennung genuegen deshalb nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst jede objektiv schwere Belastung des Antragstellers genuegen, unabhaengig von einem Verschulden oder Verhalten des Partners. Ihr Argument: § 1565 II BGB schuetzt den Antragsteller, nicht die Institution der Wartefrist.

Praktisch wird der Streit: Bei einer Schwangerschaft des Antragstellers von einem neuen Partner ohne Fehlverhalten des Ehegatten fuehrt nur die Gegenansicht zur sofortigen Scheidung.

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