Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Reallast, Niessbrauch und Dienstbarkeit im Ueberblick

Welche beschraenkten dinglichen Nutzungsrechte gibt es und wie werden sie voneinander abgegrenzt?

Im Video genannt: § 1018 BGB, § 1030 BGB, § 1105 BGB

Zurueck: Einreden gegen die Grundschuld, § 1192 Abs. 1a
RechtsgebietSachenrecht 3 - Immobiliarsachenrecht
LernabschnittLerneinheit 5
Folge6
Vorschriften§ 1018 BGB, § 1030 BGB, § 1105 BGB

Streitstand

Kann eine Grunddienstbarkeit zu positivem Handeln verpflichten?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst als Inhalt einer Grunddienstbarkeit nur Dulden oder Unterlassen zu und erlaubt Handlungspflichten nur als unselbstaendige Nebenpflicht, weil sonst die Abgrenzung zur Reallast aufgehoben wuerde. Positive Leistungspflichten sind der Reallast zugewiesen. Das sichert den Typenzwang der Sachenrechte.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst auch selbstaendige Handlungspflichten zu, wenn sie dem Nutzungszweck dienen und im Grundbuch klar bestimmt sind.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Eigentuemer nach der Eintragung einen Weg nicht nur dulden, sondern auch unterhalten soll.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.