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Buch- und Briefgrundschuld

Was unterscheidet Buch- und Briefgrundschuld und welche Rolle spielt die Briefuebergabe?

Im Video genannt: § 1192 BGB, § 1116 BGB, § 1117 BGB

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RechtsgebietSachenrecht 3 - Immobiliarsachenrecht
LernabschnittLerneinheit 5
Folge2
Vorschriften§ 1192 BGB, § 1116 BGB, § 1117 BGB

Streitstand

Entsteht die Briefgrundschuld mit Eintragung oder Briefuebergabe?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Grundschuld erst mit der Briefuebergabe oder einer Uebergabeersatzabrede zur Entstehung gelangen und nimmt bis dahin eine Eigentuemergrundschuld an, weil § 1117 BGB die Uebergabe als Erwerbsvoraussetzung vorsieht. Dadurch behaelt der Eigentuemer vorerst das Recht. Die Rangstelle ist mit der Eintragung gesichert.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst die Grundschuld mit der Eintragung beim Glaeubiger entstehen und sieht in der Briefuebergabe nur eine Legitimationsfrage.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Eigentuemer vor Briefuebergabe insolvent wird oder anderweitig verfuegt.

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