Wie verhindert das Vollstreckungsrecht den lastenfreien Erwerb nach der Beschlagnahme?
Im Video genannt: § 1121 BGB, § 936 BGB
Wirkt die Kenntnisfiktion auch gegen den unwissenden Erwerber?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst die Fiktion zulasten des Erwerbers wirken und schliesst damit einen gutglaeubig lastenfreien Erwerb nach der Beschlagnahme aus, weil die Beschlagnahme oeffentlich verlautbart ist und der Glaeubiger sonst schutzlos waere. Der Erwerber wird dann wie ein Boesglaeubiger behandelt. Vor der Beschlagnahme bleiben §§ 936, 1121 BGB anwendbar.
Gegenansicht Eine Gegenansicht will bei tatsaechlicher Unkenntnis den Verkehrsschutz vorgehen lassen, weil eine unwiderlegliche Fiktion den gutglaeubigen Erwerber uebermaessig belaste.
Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn Zubehoer nach der Beschlagnahme veraeussert und abtransportiert wird.
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