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Anwartschaftsrecht im Haftungsverband

Haftet das Anwartschaftsrecht des Grundstueckseigentuemers an Vorbehaltsware fuer die Hypothek?

Im Video genannt: § 1120 BGB, § 929 BGB

Zurueck: Enthaftung nach §§ 1121, 1122 BGBWeiter: Fiktion der Boesglaeubigkeit nach § 23 ZVG
RechtsgebietSachenrecht 3 - Immobiliarsachenrecht
LernabschnittLerneinheit 4
Folge3
Vorschriften§ 1120 BGB, § 929 BGB

Streitstand

Erfasst der Haftungsverband das Anwartschaftsrecht an Vorbehaltsware?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht dies, weil das Anwartschaftsrecht ein dem Eigentum wesensgleiches Minus ist und mit Bedingungseintritt ohne weiteren Akt in die Haftung hineinwaechst. Der Glaeubiger erhaelt so den wirtschaftlichen Wert der Betriebseinrichtung. Bis zum Bedingungseintritt bleibt das Eigentum des Lieferanten unberuehrt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt die Einbeziehung ab, weil § 1120 BGB ausdruecklich Eigentum verlangt und eine Erweiterung den Lieferanten entwertet.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Eigentuemer nach Beschlagnahme die letzte Rate an den Vorbehaltslieferanten zahlt.

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