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Vollstreckbare Urkunde nach § 794 Nr. 5 ZPO

Wie gelangt der Glaeubiger ohne Urteil zu einem Vollstreckungstitel gegen das Grundstueck?

Im Video genannt: § 794 ZPO, § 800 ZPO, § 1147 BGB

Zurueck: Durchsetzung der Hypothek nach § 1147 BGBWeiter: Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Hypothek
RechtsgebietSachenrecht 3 - Immobiliarsachenrecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge5
Vorschriften§ 794 ZPO, § 800 ZPO, § 1147 BGB

Streitstand

Ist eine formularmaessige Unterwerfungserklaerung wirksam?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung haelt die Unterwerfungserklaerung grundsaetzlich fuer wirksam, weil sie eine prozessuale Erklaerung ist und der Schuldner durch die Vollstreckungsabwehrklage hinreichend geschuetzt bleibt. Eine Inhaltskontrolle findet nur in engen Grenzen statt. Der Titel kann nach § 800 ZPO auch gegen den Rechtsnachfolger wirken.

Gegenansicht Eine Gegenansicht unterwirft die Klausel der AGB-Kontrolle, weil der Schuldner den Rechtsschutz faktisch in die Nachhand verlagert bekommt.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Erwerber des belasteten Grundstuecks aus der Urkunde in Anspruch genommen wird.

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