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Rechtsgrundloser und unentgeltlicher Besitz

Haftet auch der entgeltlich, aber rechtsgrundlos erwerbende Besitzer auf Nutzungsersatz?

Im Video genannt: § 988 BGB, § 812 BGB

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RechtsgebietSachenrecht 2 - EBV
LernabschnittLerneinheit 2
Folge5
Vorschriften§ 988 BGB, § 812 BGB

Streitstand

Ist § 988 BGB auf den rechtsgrundlosen entgeltlichen Besitzer anzuwenden?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung wendet § 988 BGB entsprechend an, weil der rechtsgrundlose Besitzer nicht besser stehen darf als der unentgeltliche und die Nutzungen ohne Rechtsgrund erlangt hat. Alternativ wird derselbe Weg ueber die Leistungskondiktion erreicht. Der Besitzer bleibt durch § 818 Abs. 3 BGB geschuetzt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt die Analogie ab und laesst nur die Leistungskondiktion zu, da § 988 BGB die Unentgeltlichkeit bewusst als Voraussetzung nenne.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Kaufvertrag nichtig ist und der Besitzer die Sache jahrelang genutzt hat.

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