Wie ordnet man Nutzungs-, Schadens- und Verwendungsansprueche im EBV einander zu?
Im Video genannt: § 987 BGB, § 989 BGB, § 994 BGB, § 996 BGB
Steht dem Besitzer ein Wegnahmerecht neben dem Verwendungsersatz zu?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung gewaehrt dem Besitzer nach § 997 BGB ein Wegnahmerecht fuer eingefuegte Sachen, soweit ihm nicht bereits Verwendungsersatz zusteht, weil eine doppelte Beguenstigung ausgeschlossen ist. Der Besitzer muss den vorherigen Zustand wiederherstellen. Beim boesglaeubigen Besitzer ist das Recht eingeschraenkt.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst Wegnahme und Verwendungsersatz wahlweise nebeneinander bestehen, weil beide Ansprueche unterschiedliche Zwecke verfolgen.
Praktisch wird der Streit: Wichtig, wenn der Besitzer ein werterhoehendes Einbauteil wieder ausbauen will, statt den Ersatzanspruch geltend zu machen.
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Passt das so?
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