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Das Pfandrecht an beweglichen Sachen

Wie entsteht ein rechtsgeschaeftliches Pfandrecht und wie wird es verwertet?

Im Video genannt: § 1204 BGB, § 1205 BGB, § 1207 BGB

Zurueck: Gesetzlicher Fruchterwerb
RechtsgebietSachenrecht 1 - Bewegliches Sachenrecht
LernabschnittLerneinheit 5
Folge8
Vorschriften§ 1204 BGB, § 1205 BGB, § 1207 BGB

Streitstand

Ist ein gutglaeubiger Erwerb des Pfandrechts vom Nichtberechtigten moeglich?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht dies ueber § 1207 BGB mit entsprechender Anwendung der §§ 932, 934, 935 BGB, weil der Pfandglaeubiger den Besitz erlangt und damit ein tragfaehiger Rechtsschein besteht. Abhandengekommene Sachen sind ausgenommen. Erforderlich bleibt wegen der Akzessorietaet die gesicherte Forderung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt den gutglaeubigen Erwerb bei nur mittelbarem Besitz ab, weil § 1205 BGB gerade die sichtbare Besitzverschaffung verlangt.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Werkunternehmer eine fremde Sache verpfaendet, die ihm der Mieter uebergeben hatte.

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