Welche Ansprueche hat der Besitzer bei verbotener Eigenmacht und wie verhaelt sich § 861 BGB zu § 985 BGB?
Im Video genannt: § 858 BGB, § 861 BGB, § 862 BGB
Kann der Eigentuemer gegen den Besitzschutzanspruch sein Eigentum einwenden?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung laesst den Eigentumseinwand nur in den engen Grenzen des § 861 Abs. 2 BGB zu, weil der possessorische Schutz gerade die Eigenmacht sanktionieren und das Verfahren von der Rechtsfrage freihalten soll. Der Eigentuemer muss seinen Herausgabeanspruch petitorisch geltend machen. Nur bei zweifelsfreier eigener Berechtigung kommt § 242 BGB in Betracht.
Gegenansicht Eine Gegenansicht will den petitorischen Einwand allgemein zulassen, weil sonst der Nichtberechtigte eine Sache zurueckerhaelt, die er sogleich wieder herausgeben muss.
Praktisch wird der Streit: Relevant, wenn der Eigentuemer dem Mieter die Sache heimlich wieder wegnimmt.
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