Wie entsteht ein Besitzmittlungsverhaeltnis und wozu braucht man die Stufen des mittelbaren Besitzes?
Im Video genannt: § 868 BGB, § 872 BGB
Genuegt fuer § 868 BGB ein nur vermeintliches Besitzmittlungsverhaeltnis?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung verlangt kein wirksames, aber ein konkret vorhandenes Rechtsverhaeltnis und laesst deshalb auch einen Herausgabeanspruch aus Bereicherungsrecht genuegen. Entscheidend ist, dass der Besitzmittler fuer einen anderen besitzt und dies ein Herausgabeverhaeltnis traegt. Rein einseitige Vorstellungen des Oberbesitzers begruenden dagegen keinen mittelbaren Besitz.
Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst den uebereinstimmenden Willen zur Fremdbesitzausuebung genuegen, weil der Rechtsschein des § 930 BGB nur daran haenge.
Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn der Vertrag nichtig ist und gleichwohl nach § 930 BGB uebereignet werden soll.
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