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Gesamtschuld und Ausgleich unter Schaedigern

Nach welchen Kriterien wird der Innenausgleich zwischen mehreren Schaedigern bestimmt?

Im Video genannt: § 840 BGB, § 426 BGB, § 254 BGB

Zurueck: Mehrheit von Schaedigern Paragraf 830 BGBWeiter: Haftung fuer Verrichtungsgehilfen Paragraf 831
RechtsgebietSchuldrecht BT 2 - Gesetzliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 6
Folge2
Vorschriften§ 840 BGB, § 426 BGB, § 254 BGB

Streitstand

Wirkt ein Vergleich mit einem Schaediger gegen die uebrigen?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht legt den Vergleich im Zweifel als blossen Einzelvergleich aus, sodass die Haftung der uebrigen Gesamtschuldner bestehen bleibt und nur der Innenausgleich zu korrigieren ist. Tragend ist der Grundsatz der Einzelwirkung von Erlassvereinbarungen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt eine Gesamtwirkung an, wenn der Glaeubiger abschliessend abrechnen wollte, weil sonst der Vergleichspartner ueber den Innenausgleich wieder belastet wird.

Praktisch wird der Streit: Nach Teilvergleich mit einer Versicherung entscheidet der Streit ueber die Restforderung gegen den Zweitschaediger.

Schritt 1 von 8
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