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Eigentumsverletzung und Weiterfresserschaden

Wann wird ein Produktmangel zur Eigentumsverletzung an der Sache selbst?

Im Video genannt: § 823 Abs. 1 BGB, § 437 BGB

Zurueck: Paragraf 823 Abs. 1 BGB Aufbau und RechtsgueteWeiter: Eingerichteter und ausgeuebter Gewerbebetrieb
RechtsgebietSchuldrecht BT 2 - Gesetzliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 4
Folge2
Vorschriften§ 823 Abs. 1 BGB, § 437 BGB

Streitstand

Ist der Weiterfresserschaden deliktisch ersatzfaehig?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht bejaht eine Eigentumsverletzung, wenn der Mangel zunaechst nur einen abgrenzbaren Teil betraf und spaeter die uebrige Sache zerstoerte, weil dann die Stoffgleichheit fehlt. Tragend ist die Unterscheidung zwischen Aequivalenz- und Integritaetsinteresse.

Gegenansicht Eine Gegenansicht lehnt den Anspruch ab, weil die Sache von Anfang an mangelhaft war und das Deliktsrecht nicht das vertragliche Verjaehrungsregime unterlaufen darf.

Praktisch wird der Streit: Bei einem fehlerhaften Bauteil, das die ganze Maschine zerstoert, entscheidet der Streit ueber die laengere Verjaehrung.

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