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Vorrang der Leistungskondiktion im Dreieck

Warum sperrt eine Leistung die Nichtleistungskondiktion gegen den Empfaenger?

Im Video genannt: § 812 BGB, § 816 BGB

Weiter: Abwicklung uebers Dreieck bei Leistungsketten
RechtsgebietSchuldrecht BT 2 - Gesetzliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 3
Folge1
Vorschriften§ 812 BGB, § 816 BGB

Streitstand

Ist der Vorrang der Leistungskondiktion ein starres Dogma?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht behandelt den Vorrang als Regel, die den Empfaenger davor schuetzt, von einem Dritten in Anspruch genommen zu werden, mit dem er keine Leistungsbeziehung hat. Einreden aus dem eigenen Vertrag bleiben ihm erhalten. Tragend ist der Schutz der Leistungsbeziehungen vor Durchgriffen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht loest die Faelle unmittelbar nach Wertungen des Einzelfalls und laesst den Durchgriff zu, wenn der Empfaenger ohne schutzwuerdiges Vertrauen bereichert ist.

Praktisch wird der Streit: Beim Einbau fremder Materialien durch einen Werkunternehmer entscheidet der Streit ueber den Anspruch des Lieferanten gegen den Bauherrn.

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