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Sittenwidrigkeit und Verbraucherschutz beim Buergen

Wann ist die Buergschaft eines finanziell ueberforderten Angehoerigen unwirksam?

Im Video genannt: § 138 BGB, § 765 BGB, § 492 BGB

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RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 7
Folge8
Vorschriften§ 138 BGB, § 765 BGB, § 492 BGB

Streitstand

Genuegt die krasse finanzielle Ueberforderung fuer die Sittenwidrigkeit?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht vermutet bei krasser Ueberforderung eines emotional verbundenen Buergen, dass die Bank die Beeintraechtigung der Entscheidungsfreiheit ausgenutzt hat, und laesst die Buergschaft daran scheitern. Tragend ist die Verbindung von struktureller Unterlegenheit und Ausnutzbarkeit.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt zusaetzlich ein konkret verwerfliches Verhalten der Bank, weil die blosse Vermoegenslosigkeit die Vertragsfreiheit nicht beseitigt.

Praktisch wird der Streit: Bei einer mithaftenden Ehefrau ohne eigenes Einkommen entscheidet der Streit ueber die Wirksamkeit insgesamt.

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