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AGG Benachteiligung und Entschaedigung

Wie wird eine Benachteiligung vermutet und welche Folgen hat sie fuer Bewerber?

Im Video genannt: § 7 AGG, § 15 AGG, § 22 AGG

Zurueck: Aufbauschema der KuendigungsschutzklageWeiter: Behandlungsvertrag Aufklaerung und Beweislast
RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 5
Folge5
Vorschriften§ 7 AGG, § 15 AGG, § 22 AGG

Streitstand

Ist auch der nicht ernsthafte Bewerber anspruchsberechtigt?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht verlangt eine subjektiv ernsthafte Bewerbung und verneint den Anspruch, wenn die Bewerbung allein der Erlangung einer Entschaedigung dient. Der Rechtsmissbrauchseinwand begrenzt den Schutz auf echte Bewerber. Tragend ist der Zweck des Benachteiligungsverbots.

Gegenansicht Eine Gegenansicht stellt allein auf die formale Bewerbung ab, weil die Beweislastregel sonst leerlaeuft und innere Absichten kaum nachweisbar sind.

Praktisch wird der Streit: Bei serienmaessigen Bewerbungen auf diskriminierende Anzeigen entscheidet der Streit ueber den Entschaedigungsanspruch.

Schritt 1 von 8
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