Rechtsanwalt Christian Handro Impressum · Datenschutz

Gefahruebergang und Versendungskauf

Wer traegt die Preisgefahr, wenn die Ware auf dem Transport untergeht?

Im Video genannt: § 446 BGB, § 447 BGB, § 475 Abs. 2 BGB

Zurueck: Aufwendungsersatz und RentabilitaetsvermutungWeiter: Waren mit digitalen Elementen Paragrafen 475b
RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 2
Folge5
Vorschriften§ 446 BGB, § 447 BGB, § 475 Abs. 2 BGB

Streitstand

Gilt Paragraf 447 BGB auch bei Transport durch eigene Leute?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht verneint den Gefahruebergang, wenn der Verkaeufer die Sache mit eigenem Personal befoerdert. Die Norm privilegiert ihn nur, soweit er eine unabhaengige Transportperson einschaltet und den Transportvorgang nicht beherrscht. Tragend ist die Risikobeherrschung.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst die Vorschrift auch beim Eigentransport genuegen, weil der Wortlaut nur auf die Versendung an einen anderen Ort abstellt.

Praktisch wird der Streit: Geht die Ware im Lieferwagen des Verkaeufers verloren, entscheidet der Streit ueber den Fortbestand der Kaufpreisforderung.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

Ich darf nicht für beide Seiten tätig werden. Deshalb frage ich das vorab.

Läuft in Ihrer Sache eine Frist?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Was ist bei Ihnen passiert?

Bitte noch keine Gesundheits- oder Kontodaten. Unterlagen brauche ich jetzt noch nicht.

Wie heißen Sie?

Unter welcher E-Mail-Adresse erreiche ich Sie?

Nur für meine Antwort. Keine Werbung, kein Newsletter.

Passt das so?

Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.

Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.

Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.

Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:

Lieber mit meinem eigenen E-Mail-Programm

Ich melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658


Ihr Schreiben, eine Frage, Antwort in 24 Stunden

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.

Zum Briefcheck

Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.