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Minderung und Bindung an das Gestaltungsrecht

Wie wird gemindert und kann der Kaeufer seine Wahl noch aendern?

Im Video genannt: § 441 BGB, § 437 BGB

Zurueck: Ruecktritt wegen SachmangelsWeiter: Schadensersatz statt der Leistung beim Kauf
RechtsgebietSchuldrecht BT 1 - Vertragliche Schuldverhaeltnisse
LernabschnittLerneinheit 2
Folge2
Vorschriften§ 441 BGB, § 437 BGB

Streitstand

Bindet die erklaerte Minderung den Kaeufer endgueltig?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht sieht in der Minderung ein Gestaltungsrecht, dessen Ausuebung den Vertrag unmittelbar umgestaltet und den Kaeufer bindet. Ein spaeterer Ruecktritt ist ausgeschlossen, weil der Verkaeufer sich auf die Gestaltung einrichten darf. Tragend ist der Schutz der Rechtsklarheit.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst den Uebergang zum Ruecktritt zu, solange der Verkaeufer nicht disponiert hat, weil beide Rechte denselben Mangel sanktionieren.

Praktisch wird der Streit: Stellt sich der Mangel nach der Minderung als schwerer heraus, entscheidet der Streit ueber die Rueckgabe der Sache.

Schritt 1 von 8
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