Welche Pflichten schuldet der Verkaeufer und wo endet das allgemeine Leistungsstoerungsrecht?
Im Video genannt: § 433 BGB, § 434 BGB
Ist die Pflicht zur mangelfreien Lieferung echte Erfuellungspflicht?
herrschende Meinung Die herrschende Erfuellungstheorie entnimmt § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB eine echte Hauptleistungspflicht zur mangelfreien Verschaffung. Der Mangel ist damit Nichterfuellung, die Gewaehrleistungsregeln modifizieren nur das allgemeine Recht. Tragend ist der Wortlaut, der die Mangelfreiheit ausdruecklich in den Pflichtenkreis aufnimmt.
Gegenansicht Die Gewaehrleistungstheorie sieht die Sachmangelhaftung als eigenes, abgeschlossenes Haftungssystem neben der blossen Lieferpflicht. Argument ist die abschliessende Sonderregelung der §§ 434 ff. BGB.
Praktisch wird der Streit: Beim Rueckgriff auf §§ 280, 281 BGB und bei der Frage, ob der Mangel eine Pflichtverletzung darstellt, trennen sich die Ergebnisse.
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