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Verwaltungsrechtliche Schuldverhaeltnisse

Wann entsteht ein verwaltungsrechtliches Schuldverhaeltnis?

Im Video genannt: § 280 BGB, § 278 BGB

Zurueck: Verhaeltnis zur polizeirechtlichen EntschaedigWeiter: Konkurrenzen und Rechtsweg im Staatshaftungsre
RechtsgebietStaatshaftungsrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge4
Vorschriften§ 280 BGB, § 278 BGB

Streitstand

Haftung fuer Erfuellungsgehilfen im Naheverhaeltnis?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht wendet die Vorschriften des Schuldrechts einschliesslich der Gehilfenhaftung entsprechend an, weil ein dem Vertrag aehnliches Naheverhaeltnis besteht. Tragend ist der Gedanke der gesteigerten Schutzpflichten. Das Verweisungsprivileg der Amtshaftung gilt hier nicht.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verweist ausschliesslich auf die Amtshaftung, weil die Verwaltung auch im Naheverhaeltnis hoheitlich handelt.

Praktisch wird der Streit: Entscheidend, wenn ein privater Erfuellungsgehilfe bei der Leistungserbringung einen Schaden verursacht.

Schritt 1 von 8
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