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Kommunaler Verfassungsstreit

Wie fuehrt man einen kommunalen Organstreit?

Im Video genannt: § 43 VwGO, § 61 VwGO

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RechtsgebietKommunalrecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge6
Vorschriften§ 43 VwGO, § 61 VwGO

Streitstand

Sind einzelne Ratsmitglieder im Organstreit beteiligtenfaehig?

herrschende Meinung Herrschend sind auch Organteile und einzelne Mitglieder beteiligtenfaehig, soweit sie eigene organschaftliche Rechte geltend machen, weil diese Rechte sonst nicht durchsetzbar waeren. Tragend ist die Rechtsschutzgarantie fuer Innenrechtspositionen. Das Rechtstraegerprinzip wird durchbrochen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst nur Organe als solche klagen, weil Mitgliedschaftsrechte keine subjektiven Rechte seien.

Praktisch wird der Streit: Unterschied, wenn ein einzelnes Ratsmitglied seinen Ausschluss von einer Sitzung angreift.

Schritt 1 von 8
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