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Landkreise, Stadtkreise und Grosse Kreisstaedte

Wie unterscheiden sich die kommunalen Ebenen in ihren Aufgaben?

Im Video genannt: Art. 28 GG

Zurueck: Die Gemeinde als kommunales RechtssubjektWeiter: Selbstverwaltungsgarantie des Artikel 28 Abs.
RechtsgebietKommunalrecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge2
VorschriftenArt. 28 GG

Streitstand

Reicht die Selbstverwaltungsgarantie der Kreise so weit wie die der Gemeinden?

herrschende Meinung Herrschend ist eine abgestufte Garantie: Kreise haben nur einen gesetzlich ausgestalteten Aufgabenbestand, keinen Allzustaendigkeitsgrundsatz. Tragend ist der Wortlaut der verfassungsrechtlichen Garantie, die nur den Gemeinden die Allzustaendigkeit zuweist. Daraus folgt der Vorrang der Gemeinde.

Gegenansicht Eine Gegenansicht will Kreisen eine gleichwertige Garantie zuerkennen, weil sie sonst gegen Aufgabenentzug schutzlos sind.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei der Hochzonung einer Aufgabe von der Gemeinde auf den Kreis.

Schritt 1 von 8
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