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Unbeachtlichkeit von Planfehlern

Wann bleiben Fehler eines Bebauungsplans unbeachtlich?

Im Video genannt: § 214 BauGB, § 215 BauGB

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RechtsgebietBaurecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge4
Vorschriften§ 214 BauGB, § 215 BauGB

Streitstand

Erfassen die Planerhaltungsvorschriften auch Abwaegungsfehler im Ergebnis?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht beschraenkt die Unbeachtlichkeit auf Fehler im Abwaegungsvorgang; ein Fehler im Abwaegungsergebnis bleibt stets beachtlich, weil er den Plan inhaltlich fehlerhaft macht. Tragend ist die Unterscheidung von Vorgang und Ergebnis. Nur so bleibt die materielle Kontrolle erhalten.

Gegenansicht Eine Gegenansicht will auch Ergebnisfehler der Unbeachtlichkeit unterwerfen, wenn sie nicht offensichtlich sind, um die Planung zu stabilisieren.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei einer Festsetzung, die betroffene Belange im Ergebnis voellig verdraengt.

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