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Entschaedigung fuer polizeiliche Massnahmen

Wer erhaelt Entschaedigung fuer polizeiliche Eingriffe?

Im Video genannt: Art. 14 GG, § 254 BGB

Zurueck: Ueberblick Versammlungsrecht
RechtsgebietPolizeirecht
LernabschnittLerneinheit 3
Folge9
VorschriftenArt. 14 GG, § 254 BGB

Streitstand

Erhaelt der Anscheinsstoerer Entschaedigung wie ein Nichtstoerer?

herrschende Meinung Herrschend wird der Anscheinsstoerer entschaedigungsrechtlich dem Stoerer gleichgestellt, wenn er den Anschein zurechenbar selbst gesetzt hat; andernfalls ist er wie ein Nichtstoerer zu behandeln. Tragend ist die Zurechnung des Risikos. Entscheidend ist der Verantwortungsbeitrag.

Gegenansicht Eine Gegenansicht behandelt den Anscheinsstoerer stets als Nichtstoerer, weil objektiv keine Gefahr von ihm ausging.

Praktisch wird der Streit: Unterschied bei einem Einsatz, der auf einer vom Betroffenen nicht veranlassten Verwechslung beruht.

Schritt 1 von 8
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