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Abgrenzung Schutzwirkung und Drittschadensliquidation

Welches Institut hilft, wenn Anspruch und Schaden auseinanderfallen, und wie entscheidet man die Weiche?

Im Video genannt: § 241 BGB, § 249 BGB, § 328 BGB

Zurueck: Drittschadensliquidation
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 7
Folge6
Vorschriften§ 241 BGB, § 249 BGB, § 328 BGB

Streitstand

Koennen beide Institute im gleichen Fall nebeneinander greifen?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung trennt die Institute nach der Frage, ob der Schaden zusaetzlich entsteht oder nur verlagert ist, und schliesst eine Haeufung aus. Bei der Schutzwirkung hat der Dritte einen eigenen Anspruch, bei der Liquidation bleibt der Anspruch beim Glaeubiger.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst eine Wahlmoeglichkeit zu, wenn die Voraussetzungen beider Figuren erfuellt sind, weil die Anspruchskonkurrenz dem Geschaedigten nicht schaden darf.

Praktisch wird der Streit: Bei beschaedigtem Fremdgut in Obhut entscheidet der Streit, ob der Dritte selbst klagen oder nur der Glaeubiger liquidieren kann.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

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