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Abtretung von Forderungen

Wie wird eine Forderung wirksam abgetreten und wann ist sie nicht abtretbar?

Im Video genannt: § 398 BGB, § 399 BGB, § 401 BGB

Zurueck: Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGBWeiter: Schuldnerschutz bei der Abtretung
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 6
Folge7
Vorschriften§ 398 BGB, § 399 BGB, § 401 BGB

Streitstand

Muss die abgetretene Forderung im Vertrag bestimmt bezeichnet sein?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung verlangt Bestimmtheit oder jedenfalls Bestimmbarkeit im Zeitpunkt der Entstehung der Forderung und laesst Globalzessionen zu, wenn die erfassten Forderungen anhand objektiver Merkmale abgegrenzt werden koennen. Das sichert die Zuordnung im Verhaeltnis zu Dritten.

Gegenansicht Eine strengere Ansicht fordert die Bestimmtheit bereits im Zeitpunkt der Abtretungserklaerung, weil die Verfuegung ihren Gegenstand sofort erfassen muss.

Praktisch wird der Streit: Bei der Abtretung aller kuenftigen Forderungen aus einem Geschaeftsbetrieb ist die Zession nur nach der herrschenden Meinung wirksam.

Schritt 1 von 8
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