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Rechtsfolgen des Glaeubigerverzugs

Welche Haftungs- und Gefahrtragungsfolgen hat der Annahmeverzug fuer beide Seiten?

Im Video genannt: § 300 BGB, § 304 BGB, § 326 BGB

Zurueck: Voraussetzungen des GlaeubigerverzugsWeiter: Erfuellung nach § 362 BGB
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 6
Folge2
Vorschriften§ 300 BGB, § 304 BGB, § 326 BGB

Streitstand

Geht die Gegenleistungsgefahr beim Annahmeverzug stets ueber?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht den Uebergang der Gegenleistungsgefahr nach § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn die Leistung nach Eintritt des Annahmeverzugs unmoeglich wird, und verlangt dafuer keinen Verschuldensvorwurf gegen den Glaeubiger. Der Glaeubiger hat die Lage selbst herbeigefuehrt.

Gegenansicht Eine Gegenansicht verlangt zusaetzlich, dass der Annahmeverzug fuer den Untergang mitursaechlich war, weil die Norm eine Verantwortlichkeit voraussetzt.

Praktisch wird der Streit: Verbrennt die Sache im Lager des Schuldners aus voellig unabhaengiger Ursache, muss der Glaeubiger nur nach der herrschenden Meinung dennoch zahlen.

Schritt 1 von 8
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Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

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