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Teilleistungen im allgemeinen Schuldrecht

Welche Rechte hat der Glaeubiger, wenn der Schuldner nur einen Teil der Leistung erbringt?

Im Video genannt: § 266 BGB, § 281 BGB, § 323 BGB

Zurueck: Bezugspunkt des Vertretenmuessens bei § 281 BGWeiter: Teilschlechtleistung und Mangelfolgeschaden
RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 4
Folge5
Vorschriften§ 266 BGB, § 281 BGB, § 323 BGB

Streitstand

Ist die angebotene Teilleistung eine Pflichtverletzung?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung sieht in der Teilleistung mangels Berechtigung nach § 266 BGB eine Pflichtverletzung hinsichtlich des offenen Rests und wendet § 281 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die Totalabwicklung an. Der Glaeubiger darf die Teilleistung zurueckweisen, ohne in Annahmeverzug zu geraten.

Gegenansicht Eine Gegenansicht nimmt bei geringfuegigem Rueckstand aus Treu und Glauben eine Annahmepflicht an, sodass die Zurueckweisung ihrerseits pflichtwidrig ist.

Praktisch wird der Streit: Bei einer um wenige Cent zu niedrigen Zahlung geraet der Glaeubiger nur nach der Gegenansicht in Annahmeverzug.

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