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Haftung fuer Nutzungsausfallschaeden

Wann ist der entgangene Gebrauchsvorteil ein ersatzfaehiger Schaden?

Im Video genannt: § 280 BGB, § 251 BGB, § 252 BGB

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RechtsgebietSchuldrecht AT
LernabschnittLerneinheit 4
Folge3
Vorschriften§ 280 BGB, § 251 BGB, § 252 BGB

Streitstand

Ist der entgangene Gebrauchsvorteil ein Vermoegensschaden?

herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht den Ersatz bei Gegenstaenden, auf deren staendige Verfuegbarkeit die Lebenshaltung typischerweise angewiesen ist, und bemisst ihn nach einer Nutzungsentschaedigung. Die Gebrauchsmoeglichkeit ist Teil des vermoegenswerten Bestands.

Gegenansicht Eine Gegenansicht sieht im entgangenen Gebrauch ohne konkrete Ausgaben einen nicht ersatzfaehigen immateriellen Nachteil, weil das Vermoegen rechnerisch unveraendert bleibt.

Praktisch wird der Streit: Wer sein nicht nutzbares Fahrzeug nicht ersetzt und keinen Mietwagen nimmt, erhaelt nur nach der herrschenden Meinung Geld.

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