Welches Surrogat muss der Schuldner herausgeben, wenn die geschuldete Leistung unmoeglich geworden ist?
Im Video genannt: § 285 BGB, § 275 BGB, § 326 BGB
Faellt der Gewinn aus einem Zweitverkauf unter das Surrogat?
herrschende Meinung Die herrschende Meinung bejaht die Herausgabe des Erloeses aus der rechtsgeschaeftlichen Verfuegung ueber den geschuldeten Gegenstand einschliesslich des Mehrerloeses. Der Ersatz tritt wirtschaftlich an die Stelle des Gegenstands, und der Schuldner soll aus der Stoerung keinen Vorteil ziehen.
Gegenansicht Eine Gegenansicht beschraenkt § 285 BGB auf Ersatzleistungen fuer den Rechtsverlust, etwa Versicherungs- oder Deliktsersatz, weil der Kaufpreis nicht fuer den Verlust, sondern fuer eine freie Entscheidung geleistet wird.
Praktisch wird der Streit: Beim Doppelverkauf zum hoeheren Preis bekommt der Erstkaeufer den Mehrerloes nur nach der herrschenden Meinung.
Dann rufen Sie bitte an, statt zu schreiben. Eine E-Mail wahrt die Frist nicht.
Passt das so?
Bitte sehen Sie Ihre Angaben noch einmal durch. Abgeschickt wird nichts, bevor Sie unten darauf drücken.
Die Frage hält automatische Einsendungen ab. Es wird nichts an Dritte übertragen.
Ich verarbeite Ihre Angaben zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage und um Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Kommt kein Mandatsverhältnis zustande, lösche ich Ihre Angaben spätestens 90 Tage nach Eingang, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen.
Oder schreiben Sie mir selbst, mit demselben Text:
Lieber mit meinem eigenen E-Mail-ProgrammIch melde mich, ob und wie ich helfen kann, und nenne Ihnen die Kosten, bevor etwas passiert. Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG); bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.
Lieber anrufen, besonders bei laufenden Fristen: +49 176 81132658
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie auf ein Schreiben reagieren müssen und bis wann: Schreiben hochladen, eine Frage stellen, Antwort zum Festpreis von 29 Euro. Keine Vertretung, keine Prüfung des ganzen Falls, nur Ihre Frage.
Zum Briefcheck
Dieser Dienst wird gerade eingerichtet und ist in Kuerze erreichbar.