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Datenerhebung und Datenschutz im Polizeirecht

Welche Grenzen setzt das informationelle Selbstbestimmungsrecht?

Im Video genannt: Art. 2 GG, Art. 1 GG

Zurueck: Abgrenzung praeventives und repressives HandelWeiter: Organisation und Zustaendigkeit der Polizei
RechtsgebietPolizeirecht
LernabschnittLerneinheit 2
Folge3
VorschriftenArt. 2 GG, Art. 1 GG

Streitstand

Braucht jede Datenerhebung eine eigene Befugnisnorm?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht verlangt fuer jede Erhebung und jede Zweckaenderung eine bereichsspezifische Grundlage, weil der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Tragend ist das Gebot der Normenklarheit. Die Generalklausel genuegt nur fuer unerhebliche Erhebungen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht laesst die Generalklausel fuer offene Datenerhebungen genuegen, weil diese nur geringfuegig belasten.

Praktisch wird der Streit: Unterschied bei der offenen Beobachtung einer Person ohne spezielle Ermaechtigung.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

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