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Handlungsstoerer und Zustandsstoerer

Wer ist Verhaltensstoerer und wer Zustandsstoerer?

Im Video genannt: Art. 14 GG

Zurueck: Gefahrbegriff, Anscheins- und ScheingefahrWeiter: Zweckveranlasser und latenter Stoerer
RechtsgebietPolizeirecht
LernabschnittLerneinheit 1
Folge4
VorschriftenArt. 14 GG

Streitstand

Ist die Zustandsverantwortlichkeit des Eigentuemers unbegrenzt?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht begrenzt sie verfassungsrechtlich: die Belastung darf nicht ausser Verhaeltnis zum Verkehrswert der Sache stehen, wenn der Eigentuemer die Gefahr nicht verursacht hat. Tragend ist die Eigentumsgarantie mit ihrer Sozialbindung. Eine Opfergrenze ist anzuerkennen.

Gegenansicht Eine Gegenansicht haelt an einer unbegrenzten Zustandsverantwortlichkeit fest, weil die Sachherrschaft die Pflicht ohne Ruecksicht auf die Kosten begruendet.

Praktisch wird der Streit: Relevant bei einer Altlast, deren Sanierung den Grundstueckswert weit uebersteigt.

Schritt 1 von 8
Datum, falls Ihre Anfrage einen eigenen Fall betrifft

Wissen Sie es nicht genau, überspringen Sie den Schritt.

Wer steht Ihnen gegenueber, falls es um einen eigenen Fall geht

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