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Koppelungsverbot und Angemessenheit

Welche Grenzen setzt das Koppelungsverbot dem Austauschvertrag?

Im Video genannt: § 56 VwVfG, § 59 VwVfG

Zurueck: Nichtigkeit nach Paragraf 59 VwVfG
RechtsgebietVerwaltungsrecht AT
LernabschnittLerneinheit 9
Folge5
Vorschriften§ 56 VwVfG, § 59 VwVfG

Streitstand

Erfasst das Koppelungsverbot auch gesetzlich nicht geregelte Gegenleistungen?

herrschende Meinung Die herrschende Ansicht liest aus dem Verbot ein allgemeines Sachzusammenhangsgebot: die Gegenleistung muss der Erfuellung der behoerdlichen Aufgabe dienen und darf nicht sachfremd verknuepft werden. Tragend ist das Verbot des Verkaufs von Hoheitsrechten. Die Gegenleistung muss zudem angemessen sein.

Gegenansicht Eine Gegenansicht beschraenkt das Verbot auf den gesetzlich geregelten Austauschvertrag, weil sonst die Vertragsfreiheit der Verwaltung uebermaessig eingeengt wird.

Praktisch wird der Streit: Bedeutsam, wenn eine Genehmigung an eine Zahlung fuer ein fremdes Vorhaben gekoppelt wird.

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